Villen in Blankenburg · Rübeländer Straße 2
Seeabenteuer und Dienstmädchenschicksale – Rübeländer Straße 2, Blankenburg
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Die Freiherren Grote zu Schauen gehörten zum uralten Adel mit Sitz in Schauen bei Wasserleben. Die Bebauung in der Rübeländer Straße geht zurück auf Otto Grote, der seiner Tochter Gertrud Grote, Freiin zu Schauen, zu ihrer Hochzeit mit Graf Hugo Gustav Georg Friedrich August Neidhardt von Gneisenau 1906 das Anwesen übertrug. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor. Gräfin Jutta Eli sabeth verheiratete sich 1933 in Sommerschenburg mit Graf Ulrich Ferdinand Günther Rochus Nikolaus von Luckner. Der wurde allgemein nur »Ullo« genannt. In Sommerschenburg befindet sich auch das Mausoleum für den berühmtesten Gneisenau, der zusammen mit Scharnhorst einer der preußischen Militärreformer wäh rend der Befreiungskriege gegen Napolen war.
Die Adelsfamilie der Luckners ist weitverzweigt. Zu den bekanntesten Mitgliedern zählt Nikolaus von Luckner, dem als Marschall von Frankreich im Dienste der Re volution von einem gewissen Claude Joseph Rouget des Lisle ehrenhalber ein Kriegslied für die Rheinarmee zugewidmet wurde; die Marseillaise. Heute ist sie die französische Nationalhymmne.
Der »Seeteufel« des ersten Weltkrieges, Felix Graf von Luckner, Teilnehmer der Skageratt-Schlacht, be kam seiner Seeabenteuer, aber auch seiner ritterlichen Kriegsführung wegen ähnlich großes internationales Lob wie der Blankenburger Kapitänleutnant Karl von Müller-Emden am selbigen Kriegsschauplatz. Von Luckner kann im übrigen für seine Rolle bei der kampflosen Übergabe der Stadt Halle am 16. April 1945 nicht genug gewürdigt werden.
Es ist etwas unverhofft Seltenes, daß aus diesem Haus auch etwas vom Schicksal des hier angestellten Dienst mädchens die Zeitläufte überdauert hat. Frieda Schmidt aus Rübeland wurde 1924 von ihren Eltern in die Rübe länder Straße »in Stellung« gegeben. Arbeitsmöglichkei ten für ein Fräulein aus dem Harz waren in diesen Zeiten rar, so daß die Familie froh über diese Möglichkeit war. Außerdem: Mit so einer feinen Herrschaft wurde man selbst ein wenig emporgehoben! Darüber hinaus lernte die Tochter »feine Sitten und Benehmen«! Das sollte ihr ein Leben lang nützen.
Noch im hohen Alter sprach Frieda Schmidt tatsächlich mit Rührung davon, daß ihre »Herrin« ihr die Anrede »von« Grote erlassen hatte; nicht wissend, daß bei einer Freiin oder einem Freiherrn das »von« ohnehin nicht vergeben ist.
Überhaupt die Anrede: Eine Freifrau oder Freiin ent spricht in etwa einer Baronin, als unverheirateter Toch ter einer Baronesse. Wenn der Freiherr regierte, stünde ihm die Anrede »Erlaucht« zu. Solche Kenntnisse waren wichtig, wenn man in den Kreisen der Villenbesitzer ver kehren wollte.
Über die Frage indessen, ob diese Kenntnisse für Frau Schmidt im späteren beruflichen und gesellschaftlichen Leben von Belang gewesen seien, liegt der Nebel der Geschichte.
Aus dem Buch: Villenstadt Blankenburg, S. 139–142: „Rübeländer Straße 2“

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